Änderung der Ausbildungsordnung zum 1. August 2018

Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik

Die erste Verordnung zur „Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik“ wurde am 28.05.2018 unterzeichnet und am 11. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt am 1. August 2018 in Kraft (siehe Anlage).

Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung wird die Stufe I der Neuordnung der IT-Berufe abgeschlossen. Die Struktur der Berufe einschließlich der Prüfungsanforderungen bleibt dabei unverändert. Die wesentlichen Neuerungen bestehen in einer inhaltlichen Nachschärfung in den Bereichen IT-Sicherheit und personaler Kompetenzen.

Die berufsübergreifenden Änderungen im Einzelnen:

  • In allen vier Ausbildungsberufen wird ein Richtlernziel der Berufsbildposition 3.1 „Informieren und Kommunizieren“ mit Bezug auf digitale Medien erweitert.
  • In allen vier Ausbildungsberufen wird die Berufsbildposition 5.4 um das Thema „IT-Sicherheit“ ergänzt; die dahinterliegenden Richtlernziele erweitert.
  • In allen vier Ausbildungsberufen werden die Prüfungsanforderungen in der GH II zur IT-Sicherheit ergänzt.

In den einzelnen Berufen werden darüber hinaus zusätzliche Änderungen vorgenommen, vgl. Sie hierzu bitte das PDF in der Anlage oder informieren Sie sich auf den Seiten der Kammern, wie z.B. https://www.hannover.ihk.de/

Diese Änderungsverordnung ersetzt nicht die Verhandlungen um die Neuordnung der IT-Berufe, die als übergeordnetes Verfahren weiterhin läuft und voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein wird.

Bundesdatenblatt, ausgegeben am 11. Juni 2018 (PDF)

Empfehlung: Lesen Sie dazu bitte die Erläuterungen in unserer Mitteilung vom 18.07.2018.

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