Änderung der Ausbildungsordnung zum 1. August 2018

Erläuterungen zur Änderung der Ausbildungsordnung

In unserer Mitteilung vom 02.07.2018 haben wir über die Änderungen in der Ausbildungsordnung informiert. Roger Voigtländer vom Kompakt e. V. aus Kassel (Verein für Personalentwicklung und Cisco Academy) hat sich näher damit befasst und da sich das Papier nicht gleich auf den ersten Blick erschließt, dazu einige wesentliche Aspekte erläutert:

  • Die das Berichtsheft betreffenden §§ 7, 13, 19 und 25 fallen weg. Oha, dachte ich, anscheinend muss nun kein Berichtsheft mehr geführt werden. Ein Irrtum! Die Führung des Berichtshefts ist bereits im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und nur zur Entschlackung aus der Verordnung gestrichen. Allerdings werden die Berichtshefte zukünftig elektronisch und online geführt. Die IHK Kassel-Marburg z.B. meldet sich im Herbst 2018 bei ihren Ausbildungsbetrieben in dieser Angelegenheit.
  • Weil alle IT-Berufe in einer einzigen riesigen 59-seitigen Ausbildungsverordnung geregelt sind, ergeben sich die Berufsbilddifferenzierung (Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker, Informatikkaufmann und IT-Systemkaufmann) aus den einzelnen Paragraphen dieser Verordnung, z.B. IT-Systemelektroniker §§ 4 - 9 oder Fachinformatiker §§ 10 – 15 usw. Das erscheint zunächst ein wenig komplex. Zusätzlich gibt es dann noch vier Anlagen für jeweils einen IT-Beruf. Diese Anlagen machen einen Großteil des Änderungstextes aus. Darin wird detaillierter auf die einzelnen Berufe eingegangen - oder mit andern Worten, die sachliche (Teil A) und die zeitliche (Teil B) Gliederung der Ausbildung geregelt. Im beigefügten Papier (siehe unsere Mitteilung vom 02.07.2018) sind für Sie also nicht alle Änderungen der Anlagen relevant, sondern nur die Ihren Ausbildungsberuf betreffende Anlage. Hier die Zuordnung:
    • Anlage 1: IT-Systemelektroniker
    • Anlage 2: Fachinformatiker - beide Fachrichtungen, aber aufgepasst: Wenn dort von Abschnitt I und II die Rede ist, betrifft es beide Fachrichtung, im Abschnitt III (kommt aber nur einmal kurz vor) wird in Anwendungsentwicklung bzw. Systemintegration differenziert
    • Anlage 3: IT-Systemkaufmann
    • Anlage 4: Informatikkaufmann
  • Und dann noch: Laufende Ausbildungen sind nicht von den Änderungen betroffen (Bestandsschutz). Sie können aber – so Sie wollen – auf die neue Verordnung umstellen. Alle Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. August 2018 in Kraft treten, orientieren sich allerdings an der neuen Ausbildungsverordnung.

 

Aktuelles

Deutschsprachiges Webinar am 17.06.2024 und Aufzeichnung vom 03.06.2024

Weiterlesen

Termin: 04. bis 6. Juni 2024 in Karlsruhe

Weiterlesen
Alle Mitteilungen anzeigen >